in seinem orthopädisch-traumatologischen Teilgutachten erhebliche Einschränkungen, komme jedoch dennoch zum Schluss, dass ihm – dem Beschwerdeführer – "ganztägig ein volles Pensum" zumutbar sei (Beschwerde Rz. 14). Zudem sei das neurologische Teilgutachten von Dr. med. D., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und für Nervenkrankheiten (Neurologie), nicht überzeugend, da diese einerseits den Einsatz der rechten Hand für nicht mehr möglich befunden habe, andererseits aber ausgeführt habe, der Einsatz sei eingeschränkt möglich, für gelegentliches Tragen oder Halten von leichten Gewichten oder für kurze feinmotorische Tätigkeiten (Beschwerde Rz. 14).