4.2. In der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 4. Dezember 2021 führte Dr. med. C. aus, zeitlich uneingeschränkt möglich, seien wechselnde Tätigkeit im Sitzen, Stehen und Gehen unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen; solche könnten ganztags in vollem Pensum ausgeübt werden (VB I 391 S. 7). Im konkreten Fall seien zusätzliche zeitliche Limiten in Form von Pausen, verlängerter Mittagszeit, halbtägiger Arbeit etc. aus Sicht der Gutachter bei Einhaltung des Zumutbarkeitsprofils nicht erforderlich (VB I 391 S. 7). Gestützt auf die medizinischen -9-