- Hantieren mit Werkzeugen und –stücken mit der rechten Hand - anhaltende feinmotorische Tätigkeiten, wie längeres Schreiben oder Tätigkeiten am PC - Arbeiten, die mit Vibrationen und Schlägen auf die rechte Hand einwirkten - Überkopf-Arbeiten mit der rechten Hand - Infolge unsicherer Greif-Funktion rechts sei das Arbeiten auf Dächern, Gestellen und Gerüsten aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Nachfolgende Tätigkeiten seien nur in beschränktem zeitlichen oder leistungsmässigen Umfang zumutbar (VB I 309, S. 14):