Strittig und zu prüfen ist demnach die Rechtmässigkeit der per 1. August 2017 gestützt auf einen Invaliditätsgrad von (lediglich) 28 % zugesprochenen Invalidenrente sowie der damit zusammenhängenden Rückforderung zu viel ausgerichteter Leistungen in Höhe von Fr. 74'603.20. -5-