Es lägen neue Berichte des behandelnden Arztes Dr. med. B., Facharzt für Nervenkrankheiten (Neurologie), vor, welcher den Einschätzungen der MEDAS-Gutachter widersprächen und eine kontinuierliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes in den letzten fünf Jahren belegten; zudem bestünden neu auch beidseitige Kniebeschwerden, die möglicherweise zumindest teilweise unfallbedingt seien. Es seien daher weitere medizinische Abklärungen erforderlich. Zudem stellt der Beschwerdeführer die Verwertbarkeit seiner Restarbeitsfähigkeit in Frage und macht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.