Bei einem Anspruch auf eine aus dem entsprechenden Einkommensvergleich resultierenden Invaliditätsgrad von 28 % beruhende Invalidenrente bestehe ein Rückforderungsanspruch in Höhe von Fr. 74'603.20 aufgrund zu viel ausgerichtete Leistungen zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. März 2022. Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, auf das MEDAS-Gutachten vom 18. September 2018 könne aufgrund verschiedener Mängel nicht abgestellt werden. Es lägen neue Berichte des behandelnden Arztes Dr. med.