5. Es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und der Beschwerdeführer persönlich zu befragen. 6. Dem Beschwerdeführer sei anlässlich der öffentlichen Verhandlung Gelegenheit zu geben, die Replik mündlich vorzutragen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 2. Dezember 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -4- 2.3. Mit Eingaben vom 20. Dezember 2022 und vom 23. Februar 2023 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: