" 1. Der Einsprache-Entscheid vom 26. September 2022 sei aufzuheben. 2. Es sei auf Kosten der Beschwerdegegnerin ein Gerichtsgutachten in Auftrag zu geben, welches Aufschluss bringt über den medizinischen Sachverhalt und den Grad der verbleibenden Erwerbsfähigkeit. Dabei sei auch eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) vorzunehmen. Anschliessend sei neu über den Leistungsanspruch des Beschwerdeführers zu entscheiden.