Mit Verfügung vom 7. Juli 2017 schloss sie die beiden Fälle per Ende Juli 2017 ab und sprach dem Beschwerdeführer für die verbleibenden Folgen der beiden Unfälle mit Wirkung ab 1. August 2017 eine Invalidenrente bei einer Erwerbsunfähigkeit von 38 % sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 20 % zu. Nachdem der Beschwerdeführer hiergegen Einsprache erhoben und eine höhere Invalidenrente und eine höhere Integritätsentschädigung beantragt hatte, holte die Beschwerdegegnerin bei der MEDAS Zentralschweiz, Luzern (MEDAS), ein polydisziplinäres Gutachten ein (Gutachten vom 18. September 2018).