Durch die Glassplitter zog er sich Schnittverletzungen am rechten Unterarm zu. Für die Folgen der beiden Unfälle erbrachte die Beschwerdegegnerin Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen. Mit Verfügung vom 7. Juli 2017 schloss sie die beiden Fälle per Ende Juli 2017 ab und sprach dem Beschwerdeführer für die verbleibenden Folgen der beiden Unfälle mit Wirkung ab 1. August 2017 eine Invalidenrente bei einer Erwerbsunfähigkeit von 38 % sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 20 % zu.