Es ist demnach mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die vom Beschwerdeführer am 2. Dezember 2020 gemeldeten Beschwerden an der HWS nicht kausal auf den Unfall vom 12. Januar 2019 zurückzuführen sind. Der Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2021 erweist sich folglich als korrekt. 6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. 6.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG). - 11 -