Beratende Ärzte sind, was den Beweiswert ihrer ärztlichen Beurteilung angeht, versicherungsinternen Ärzten gleichzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2018 vom 25. Juni 2017 E. 3.2.2 mit Hinweis), weshalb der Beweiswert der Beurteilungen des beratenden Arztes der Beschwerdegegnerin im vorliegenden Fall aufgrund der erwähnten Grundsätze zu beurteilen ist.