Vor allem bedeuteten anhaltende Schmerzen in Nacken und Arm nicht, dass die radiologisch nachweisbaren HWS-Veränderungen unfallbedingt seien. Der behandelnde Orthopäde "übergeh[e]" bei seiner Begründung auch, dass die Beschwerden im Verlauf gewechselt hätten: Zuerst hätten sensible Ausfallserscheinungen im Dermatom C2 rechts bestanden, später -8- im Dermatom C6 vor allem rechts und erst noch später im Dermatom C6 vor allem links. Es sei nicht ersichtlich, wie diese Beschwerden durch die vom behandelnden Orthopäden als unfallbedingt angesehene Diskushernie mit Einengung des Neuroforamen C6 links erklärt werden könnten (VB M26 S. 4).