d.h. eine Verletzung der Bandscheibe (Diskus) und/oder der Bänder (Ligamente). Eine solche diskoligamentäre Verletzung habe dann im Rahmen der Abklärungen am Universitätsspital C. ausgeschlossen werden können. Beim zu Beginn unklaren Befund habe es sich lediglich um eine Verknöcherung in einer Sehne gehandelt, also um eine degenerative Veränderung. Dass im Segment C5/6 eine degenerative Veränderung habe nachgewiesen werden können, sei nicht überraschend, da die Segmente C5/6 und C6/7 besonders häufig von degenerativen Veränderungen betroffen seien. Im Verlauf habe der behandelnde Orthopäde eine beidseitige Reizung der Nervenwurzel C6 diagnostiziert. Aus neurologischer Sicht könne