1.2. Mit Schadenmeldung UVG vom 1. April 2020 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin einen Rückfall zum Unfall vom 12. Januar 2019 per 21. Februar 2020. Die Beschwerdegegnerin übernahm daraufhin formlos die Kosten für "drei Sitzungen beim Chiropraktiker".