der Abklärung nicht erstellen lassen wird (vgl. E. 2.2. hiervor). Im Übrigen handelt es sich bei den – nicht seinen Fachbereich (Gynäkologie) fallenden – Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med. B., wonach sich an der Gesamtbeurteilung der Schmerzsituation und der Arbeitsfähigkeit mit diesem jetzt morphologisch nachgewiesenen Korrelat nichts ändere, da die Qualität und Intensität von Rückenschmerzen immer klinisch zu beurteilen seien und nicht überwiegend mit der Bildgebung korrelieren würden, bereits um eine materielle Beurteilung des Gesundheitszustandes der Beschwer- -7-