1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 24. Februar 2000 bei der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Solothurn (IV-Stelle Solothurn) zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 6. Mai 2002 sprach die IV-Stelle Solothurn der Beschwerdeführerin ab dem 1. April 2000 eine halbe Rente zu. Im Rahmen eines von Amtes wegen durchgeführten Revisionsverfahrens hob die infolge Wohnortwechsels der Beschwerdeführerin neu zuständige Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 1. Oktober 2014 die Rente auf. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.