Beurteilung eines feststehenden medizinischen Sachverhalts geht und sich neue Untersuchungen erĂ¼brigen; in einem solchen Fall kann auch ein reines Aktengutachten voll beweiswertig sein (Urteile des Bundesgerichts 8C_325/2009 vom 23. September 2009 E. 3.4.1 und 8C_496/2008 vom 14. April 2009 E. 6.2; je mit Hinweisen).