2.6. Mit Vernehmlassung vom 22. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.7. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Invalidenrentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. September 2022 zu Recht verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 69).