2.3. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2022 forderte die Instruktionsrichterin die Beschwerdeführerin auf, ihre am 25. Oktober 2022 eingereichte Beschwerde innert zehn Tagen zu unterzeichnen und erneut einzureichen. -3- 2.4. Am 28. Oktober 2022 leitete die Beschwerdegegnerin die an sie adressierte Beschwerde vom 20. Oktober 2022 zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht weiter. 2.5. Mit Eingabe vom 3. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin dem Versicherungsgericht die aufforderungsgemäss unterzeichnete Beschwerde vom 20. Oktober 2022 ein.