2. 2.1. Am 25. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin dem Versicherungsgericht ein mit "Beschwerde" bezeichnetes Schreiben vom 20. Oktober 2022 an die Beschwerdegegnerin ein, in dem sie erklärte, mit der Verfügung vom 27. September 2022 nicht einverstanden zu sein. 2.2. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2022 ersuchte die Beschwerdeführerin beim Versicherungsgericht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und reichte eine Kopie ihrer an die Beschwerdegegnerin adressierten Beschwerde ein.