1. 1.1. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 24. Mai 2005 bei der Beschwerdegegnerin wegen Rückenbeschwerden zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese verneinte mit Verfügung vom 30. Januar 2007 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 1.2. Am 28. Juli 2008 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin wegen einer Diskushernie erneut zum Bezug von Leistungen der IV an. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2008 trat die Beschwerdegegnerin auf das neuerliche Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin nicht ein.