postexertionelle Malaise vermerkt (VB 98 S. 6; vgl. diesbezüglich auch Beschwerde S. 9). Sodann diagnostizierten sie eine myalgische Enzephalomyelopathie bzw. ein Chronic Fatigue Syndrom mit/bei Fibromyalgie (VB 98 S. 5, 11). Eine neu gestellte Diagnose genügt für sich allein indes noch nicht, um eine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft zu machen, denn damit wird über das quantitative Element einer relevanten, die Arbeitsfähigkeit schmälernden Veränderung des Gesundheitszustandes nicht zwingend etwas ausgesagt (Urteile des Bundesgerichts 8C_389/2019 vom 5. September 2019 E. 4.2.2; 8C_175/2019 vom 30. Juli 2019 E. 3.2.1).