4.2. Im Zeitpunkt der rentenablehnenden Verfügung vom 8. April 2019 lagen gemäss den Ausführungen von Dr. med. C. in dessen Gutachten vom 27. Dezember 2018 eine verminderte Belastbarkeit bei Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Erschöpfung und mangelhaftem innerlichen Antrieb sowie ein phobisches Syndrom und ein "dranghaftes" Reinigungsbedürfnis vor. Diese (als subjektiv bezeichneten) Beschwerden wertete er als Neurasthenie (ICD-10 F48.0; VB 79 S. 33). Dem Bericht von Dr. med. E. und med. pract. F. vom 15. Juli 2021 sind unter dem Titel "Jetziges Leiden" im Wesentlichen dieselben angegebenen Beschwerden zu entnehmen.