Darin diagnostizierte diese eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung sowie – aufgrund multipler Traumatisierungen in der Kindheit und im jungen Erwachsenenalter – eine (kombinierte) Persönlichkeitsstörung (mit histrionischen, abhängigen und emotional instabilen Merkmalen). Die Beschwerdeführerin befinde sich in einem stabilen gesundheitlichen Zustand, sei jedoch weiterhin auf einem tiefen Funktionsniveau. Sodann seien weiterhin eine geringe Belastbarkeit und eine rasche Ermüdbarkeit feststellbar, die es der Beschwerdeführerin verunmöglichten, einer geregelten Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachzugehen (VB 98 S. 86 f.).