2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. November 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Christian Keil, Rechtsanwalt, Lenzburg, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. September 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 109) zu Recht nicht auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 17. Juni 2021 (VB 93) eingetreten ist.