2. Es sei auf die Neuanmeldung einzutreten, und diese in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Zudem stellte sie folgenden Verfahrensantrag: "Es sei der Beschwerdeführerin unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des Unterzeichners zum unentgeltlichen Rechtsbeistand zu gewähren" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-