1. 1.1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Accounting Supervisor tätig und meldete sich im März 2016 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge diverse Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin durch Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 20. Dezember 2017). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin eine weitere psychiatrische Begutachtung, nun durch Dr. med.