3. Die angefochtene Verfügung vom 16. September 2022 beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Aktenbeurteilung des RAD-Arztes Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 28. April 2022 (VB 152). Dieser führte zusammengefasst aus, seit der Verfügung vom 4. Dezember 2018 bestehe "bis aktuell" eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, wobei diese zweimal unterbrochen worden sei.