rechtskonformer Sachverhaltsabklärung, Beweiswürdigung und Durchführung eines Einkommensvergleichs (bei Anhaltspunkten für eine Änderung in den erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitszustands) beruht (BGE 133 V 108 E. 5 S. 110 ff.; 130 V 71 E. 3 S. 73 ff.). 2.2.2. Der als Vergleichszeitpunkt massgebenden Verfügung vom 4. Dezember 2018 (VB 98) lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das bidisziplinäre (rheumatologisch-psychiatrische) Gutachten der Dres. med. B. und C. vom 11. September 2018 zugrunde. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 91.1 S. 46):