"1. Es sei die Verfügung vom 16. September 2022 aufzuheben. 2. 2.1 Es sei der Beschwerdeführer zu berenten. 2.2 Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: