1.2. Am 26. Februar 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV an und machte eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen holte diese eine Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 16. September 2022 ab. 2. 2.1. Am 21. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 16. September 2022 und stellte folgende Rechtsbegehren: