1. 1.1. Der 1965 geborene und zuletzt als Baufacharbeiter und Kranführer tätige Beschwerdeführer meldete sich im November 2014 unter Hinweis auf eine "Diskushernie C5/6 linksseitig mit Restdysästhien und Parästhesien linken Daumen" zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die Dres. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 11. September 2018).