4.2. 4.2.1. Auch das handchirurgische Gutachten des Spitals D. vom 9. Juli 2020 wurde von den Experten gestützt auf die Befunde einer fachärztlich umfassenden Untersuchung der Beschwerdeführerin und in Kenntnis sowie unter Würdigung der Vorakten (vgl. VB 163.2, S. 6 ff.) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden verfasst. Es wurden ferner eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Röntgenuntersuchung beider Hände und Handgelenke, Ultraschalluntersuchung der rechten Hand, Stabilitätsprüfung der rechten Hand, Infiltrationen, ergotherapeutische Abklärung; vgl. insb. VB 163.2, S. 4 f. und S. 22 ff.