Bezüglich einer angepassten Tätigkeit sei für den Zeitraum vom 26. Februar bis 3. Oktober 2014 von einer Arbeitsunfähigkeit von 100 %, für den Zeitraum vom 4. Oktober 2014 bis 30. November 2015 von einer solchen von 50 %, für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 30. Mai 2016 von einer solchen von 100 %, und für den Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Dezember 2016 von einer solchen von 25 % auszugehen. Seit dem 2. Dezember 2016 bestehe in einer angepassten Tätigkeit ohne "repetitive Bewegungen mit dem Daumen (Maus, Tastatur bedienen)", sowie ohne repetitive Belastungen von mehr als 2kg, mit "[e]inmalige[n]