der Mutter der [Beschwerdeführerin] in Z.) mit ausgelöst" und "im Verlauf [zusätzlich noch durch die jahrelange Belastung durch die Beschwerden im Bereich der rechten Hand] massgeblich aufrechterhalten" worden seien. Die zweite Ergänzungsfrage der Beschwerdegegnerin nach der Qualität der bisherigen therapeutischen Bemühungen, "[f]alls […] von einem Gesundheitsschaden mit Krankheitswert […], d.h. […] von einer eigenständigen bzw. von psychosozialen Umständen unabhängigen depressiven Störung auszugehen war", beantwortet Dr. med. C. mit "Entfällt" (VB 140).