3.2. 3.2.1. Dr. med. C. stellte in seinem Gutachten vom 28. April 2017 aus psychiatrischer Sicht keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit hätten folgende Diagnosen (vgl. VB 107.1, S. 23): "- Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert (ICD-1 F32.4) Bestehend seit 1999, letzte Episode von 2012 bis 9/2016 - Akzentuierung der Persönlichkeit mit zwanghaften Zügen (ICD-10 Z73.1) Bestehend seit der Adoleszenz"