2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 21. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3- " 1. Die Verfügung vom 23. September 2022 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin über den 31. August 2016 hinaus eine unbefristete Rente zuzusprechen; eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zur weiteren Abklärung und anschliessenden neuen Entscheidung über die Höhe der Rentenansprüche der Beschwerdeführerin; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."