8.2. Auch mit der durch Dr. med. E. im Arztbericht vom 28. Dezember 2021 (VB 136 bzw. 140 S. 2) diagnostizierten mittelgradigen depressiven Episode vermag der Beschwerdeführer keine Zweifel an der Beurteilung des RAD-Arztes med. pract. C. zu wecken, da in dem Bericht keine Veränderung des Gesundheitszustandes dargelegt wird. So würde es sich auch gemäss Dr. med. E. beim depressiven Syndrom um ein "anhaltend seit mehreren Jahren bestehende[s], als mittelgradig einzuschätzende[s] depressive[s] Syndrom (…)" handeln (VB 136 S. 2 bzw. 140 S. 3). Med. pract. C. - 10 -