7.5. Dr. med. E. führte in seinem Bericht vom 28. Dezember 2021 sodann zusammengefasst aus, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers sei bei einem anhaltend seit mehreren Jahren bestehenden, als mittelgradig einzuschätzenden depressiven Syndrom mit einer starken dysthymen Komponente und Persönlichkeitsveränderungen mit Verlust von einbindenden stabilisierenden sozialen Bezügen (Familie, Freundeskreis) bis auf Weiteres nicht gegeben (VB 136 S. 2 bzw. 140 S. 3).