rheumatologischen Diagnosen genannt worden. In den neu eingereichten Berichten des Kantonsspitals G. vom 25. Februar (VB 126 S. 12 f.), 2. Juni (VB 126 S. 14 f.) und 25. November 2021 (VB 141 S. 3 f.) sei, wie bereits in früheren Berichten des Kantonsspitals G., eine ankylosierende Spondylitis ("ED 1/18") aufgeführt worden. Es fänden sich darin jedoch keine neuen medizinischen Fakten und insbesondere keine relevanten neuen objektiven klinischen bzw. radiologischen Befunde, die nicht bereits im asim-Gut- achten vom 31. August 2018 vollumfänglich berücksichtigt und gewürdigt worden seien.