Med. pract. C. legte in der konsiliarischen Aktenbeurteilung vom 23. August 2022 zusammengefasst dar, es würden die (bereits) bekannten subjektiven Beschwerden wiederholt, welche bereits im asim-Gutachten vom 31. August 2018 gewürdigt worden seien. In den Berichten des neu behandelnden Psychiaters Dr. med. E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 11. Mai 2021 (VB 126 S. 16 f.) und vom 28. Dezember 2021 (VB 136) fehle sodann ein strukturierter Psychostatus ebenso wie die Herleitung der gestellten Diagnosen. Es würden darin keine neuen Befunde vorgelegt und keine neuen Diagnosen gestellt. Des Weiteren legte Dr. med.