5. 5.1. Im Rahmen seines Revisionsgesuchs reichte der Beschwerdeführer verschiedene Berichte seiner behandelnden Ärzte ein (VB 126). Die Beschwerdegegnerin legte diese der RAD-Ärztin Dr. med. B. vor. Diese nahm mit Aktennotiz vom 20. Juli 2021 Stellung und führte zusammengefasst aus, die eingereichten medizinischen Berichte würden bezüglich Diagnosen, Befunde und Beschwerden insbesondere im Vergleich zum asim-Gut- achten vom 31. August 2018 keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes ausweisen. Jedoch würde die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Vergleich zu jener im Gutachten erheblich divergieren.