2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Dezember 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. -3- Claude Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. September 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 153) zu Recht nicht auf das Revisionsgesuch des Beschwerdeführers vom 6. April 2021 (VB 126) eingetreten ist.