VBE.2019.396 vom 9. August 2019 ab. 1.2. Mit Eingabe vom 6. April 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Revisionsgesuch. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. September 2022 auf das Gesuch nicht ein. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: