1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Taxifahrer tätig. Im August 2016 meldete er sich unter Hinweis auf psychische Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der darauffolgenden Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die asim Begutachtung polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 31. August 2018). Mit Verfügungen vom 25. April und 24. Mai 2019 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer rückwirkend ab 1. Februar 2017 eine ganze und ab 1. August 2017 eine Viertelsrente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil