Insgesamt sprächen die Anamnese und der klinische Eindruck jedoch nicht für eine neurologische Störung des Beschwerdeführers (VB 137 S. 2). Die Dres. med. H., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und I., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Klinik E., führten in ihrem Bericht vom 17. August 2022 dann zwar aus, obwohl der Beschwerdeführer auf die Infiltration nicht angesprochen habe, würden sie aufgrund der Anamnese eine neurologische Genese des Problems vermuten (VB 138 S. 2; vgl. Beschwerde S. 7). Bei den Dres.