und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.2.3. hiervor). Dr. med. univ. B. kam in Kenntnis und Würdigung dieser medizinischen Vorberichte, der angegebenen Beschwerden sowie der bildgebenden Befunde zur nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung, dass als Folge des Supinationstraumas mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Zerrung des Ligamentum fibulotalare anterius ausgewiesen und die osteochondrale/subchondrale Läsion medial an der Talusschulter wahrscheinlich vorbestehend sei (VB 62 S. 2).