Die neurologische Beurteilung der Klinik E. vom 30. Juni 2022 werde zudem von der fusschirurgischen Abteilung der Klinik E. in Zweifel gezogen. Daraus gehe hervor, dass die Behandlung und Therapie nach wie vor nicht abgeschlossen gewesen sei (vgl. Beschwerde S. 6 ff.). 4.2. Die Akten, auf die sich Dr. med. univ. B. stützte, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen (VB 62 S. 1; 139) -6-