4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, der Fallabschluss sei verfrüht erfolgt. Eine eindeutige Erklärung für die Beschwerden im linken Fuss fände sich nicht in den Akten. Es könne der Beschwerdegegnerin unter diesen Umständen nicht der Beweis gelingen, dass die seit dem Unfall durchgehenden Beschwerden plötzlich unfallfremd seien. Sowohl der Hausarzt Dr. med. D. wie auch das Spital C. würden davon ausgehen, dass sich beim Beschwerdeführer ein CRPS entwickelt habe. Die neurologische Beurteilung der Klinik E. vom 30. Juni 2022 werde zudem von der fusschirurgischen Abteilung der Klinik E. in Zweifel gezogen.